|

Das Freiwillige Soziale Jahr bietet jungen Menschen die Möglichkeit,
 |
sich im sozialen Bereich zu engagieren und anderen dabei zu helfen, |
 |
soziale Wirklichkeit, insbesondere Verantwortung und Handlungsspielräume im sozialen Bereich, zu erleben, |
 |
die Fähigkeiten und die Grenzen eigener Belastbarkeit in diesem Bereich kennenzulernen, |
 |
die Eignung für einen angestrebten Beruf im sozialen und pflegerischen Bereich zu erproben und je nach Alter und Schulabschluß die Voraussetzungen z.B. für den Besuch einer Altenpflegeschule erwerben, |
 |
Kontaktfähigkeit, Organisationstalent und andere nicht fachspezifische Berufsgrundlagen trainieren. |
 |
oder einfach Wartezeit vor Studium oder Ausbildung sinnvoll überbrücken. |
Grundlage ist das Bundes-Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, das 1964 verabschiedet worden ist und zuletzt 1994 novelliert wurde.
Alter
18 Jahre sind die Voraussetzung für die Mitarbeit im FSJ, die obere Altersgrenze liegt bei 27 Jahren. Weitere Voraussetzung ist ein Führerschein Klasse III.
Dauer
Das FSJ wird für die Dauer von 12 zusammenhängenden Monaten, jeweils - in der Regel - von September bis August des darauffolgenden Jahres, geleistet.
Taschengeld
Das Taschengeld beträgt 270,-€ pro Monat.
Im Kreis Esslingen können junge Frauen und junge Männer ein FSJ im Sozialdienst für Flüchtlinge absolvieren.
Ihr Ansprechpartner ist
 |
Frau Eisele und Frau Hoffman
Tel.: 0711 - 37 10 13
|
|