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Beschreibung
des EFF-Projektes
Zwischen Bleiberecht und
Rückkehr
Ein Projekt
Zum Erhalt der
Reintegrationsfähigkeit
von Flüchtlingen
Inhaltsangabe:
- Standort und räumlicher
Wirkungsbereich
· Aufenthaltsrechtliche Situation
· Aufenthaltsstatus
· Einkommenssituation
· Wohnsituation
· Herkunftsländer
- Situations-/Bedarfsanalyse/Konflikte
2.1. in Bezug auf die Flüchtlinge
2.2. in Bezug auf die soziale
Betreuung
- Zielsetzungen des
Gesamtprojektes
3.1 Zielgruppe
4.
Bedarfsanalyse hinsichtlich freiwilliger Rückkehrberatung
4.1. Leitgedanken und Zielsetzungen der
freiwilligen Rückkehrberatung
4.2. Projektinhalte des Rückkehrmanagements
4.3. Erweiterte Zielgruppen
- Kosteneffektivität
- Innovativer Charakter
des Gesamtprojektes
6.1 Innovativer Charakter des
Rückkehrmanagements
- Methoden zur
Zielerreichung
- Darstellung der
Ergebnisse
1. Standort und räumlicher Wirkungsbereich
Der Landkreis Esslingen
unterhält 10 Staatliche Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für Flüchtlinge. Die
Kapazität der einzelnen Häuser beträgt zwischen 30 und 140 Personen. Es gibt
reine Familienunterkünfte, reine Männerunterkünfte sowie gemischt belegte
Unterkünfte.
Seit 1987 besteht ein
Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis und der Arbeiterwohlfahrt, aufgrund
dessen wir die psychosoziale Betreuung der Flüchtlinge übertragen bekommen
haben.
Das Projekt richtet sich
generell an alle in den Staatlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten
Flüchtlinge innerhalb des Landkreises Esslingen.
Die Durchführung
verschiedener Angebote innerhalb des Projektes wird schwerpunktmäßig in der
zentralen Gemeinschaftsunterkunft in Esslingen stattfinden.
Aufenthaltsrechtliche
Situation:
In den 10 staatlichen
Unterkünften werden durch Zuweisung der Landesaufnahmestelle in Karlsruhe
Flüchtlinge untergebracht, deren Antrag auf Asyl noch nicht entschieden wurde,
die sich also noch im laufenden Verfahren befinden, weshalb ihre
Zukunftsperspektiven völlig ungeklärt sind.
Bei negativer
Entscheidung über den Asylantrag sind die Flüchtlinge zur Ausreise (Rückkehr ins
Heimatland) verpflichtet und erhalten bis zur vollziehbaren Ausreise eine
Duldung. Nach Ablauf von 12 Monaten Duldung müssen die Flüchtlinge die von uns
betreuten Staatlichen Unterkünfte verlassen und werden in die
Anschlussunterbringung in die Gemeinden des Landkreises verlegt.
Bei positiver
Entscheidung über den Asylantrag erhalten die Flüchtlinge ein Bleiberecht
(Anerkennung nach Art. 16 GG oder § 25 AuslG) und müssen die Unterkunft sofort
nach dem Erhalt der Rechtskraft verlassen.
Der Aufenthalt beschränkt sich laut
Gestattung und Duldung auf den zugewiesenen Landkreis. Das Verlassen des
Landkreises ist ohne Erlaubnisse der Ausländerbehörde nicht erlaubt
(Residenzpflichtverletzung) und hat im Falle einer Polizeikontrolle eine
Geldbuße zur Folge.
Aufenthaltsstatus: Gestattung oder Duldung
Einkommenssituation: Fast alle BewohnerInnen
erhalten Leistungen (Sachleistungen) nach dem AsylbLG
(Asylbewerberleistungsgesetz). Nur wenige Familien haben ein eigenes
Arbeitseinkommen, da erst nach einem Mindestaufenthalt in Deutschland von 12
Monaten beim Ausländeramt eine spezielle Arbeitserlaubnis beantragt werden kann.
Nur sehr wenige Flüchtlinge erhalten jedoch tatsächlich eine Arbeitserlaubnis,
da die Überprüfung der Arbeitsmarktlage durch das Arbeitsamt oft eine Ablehnung
des Antrages ergibt.
Wohnsituation: Die Familien leben zwischen mehreren Monaten bis z.T. Jahren in der Unterkunft,
während sie auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten. Entsprechend dem FlüAG
(Flüchtlingsaufnahmegesetz) sind die Flüchtlinge verpflichtet während dieser
Zeit in einer Staatlichen GU zu wohnen, selbst wenn die Familien eigenes
Einkommen beziehen. Das Leben in den Wohnheimen ist vor allem geprägt von der
engen räumlichen Situation. Die Familien leben je nach Anzahl der
Familienmitglieder in 1-2 Zimmern, die als Wohn- und Schlafraum dienen müssen.
Küche wie auch Bad und Toilette müssen gemeinschaftlich mit 2-3 anderen Familien
benützt werden. Durch Transfers und Neuzuweisungen gibt es immer wieder Bewegung
in der Belegung.
Herkunftsländer: Die
Hauptherkunftsländer, der hier untergebrachten Flüchtlinge sind: Türkei,
Liberia, Kamerun, Nigeria, Sierra Leone, Irak, Iran, China, Algerien und auch
noch immer das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens. Waren es vor zwei Jahren noch
mindestens zur Hälfte Familien, sind zwischenzeitlich allein stehende junge
Männer zwischen 16 und 30 Jahren die größte Flüchtlingsgruppe. Hier kommen die
meisten wiederum aus den genannten afrikanischen Ländern. Aus diesen Ländern
gibt es zudem eine beachtliche Anzahl an allein stehenden bzw. allein
erziehenden jungen Frauen.
2. Situations-/Bedarfsanalyse/Konflikte
2.1. in Bezug auf die Flüchtlinge
Bei allen Flüchtlingen sind
unabhängig ihres Herkunftslandes, Alters und ihres Geschlechtes mehr oder
weniger ausgeprägt folgende Merkmale zu beobachten:
- Das familiäre Umfeld ist
durch Krieg und / oder Flucht meist zerstört (Entwurzelung)
- Verlust von
Familienangehörigen, Freunden und sonstigen Bezugspersonen
- unverarbeitete traumatische
Erlebnisse im Heimatland
- körperliche wie seelische
Erkrankungen
- Schwierigkeiten in
Konfrontation / Auseinandersetzung mit neuen kulturellen Normen, Werten und
Vorstellungen
- Anpassungsschwierigkeiten
durch Festhalten an stereotypen geschlechtsspezifischen Rollenfestlegungen
- Kaum deutsche
Sprachkenntnisse
- Vorurteile untereinander
gegenüber Angehörigen anderen Nationalitäten/Ethnien
- Erziehungsdefizite und
Entwicklungsrückstände der Kinder
- ungeklärte
Zukunftsperspektiven
Die überwiegende Mehrheit der
Asylanträge wird abgelehnt. (Die Anerkennungsquote des Bundesamtes liegt bei
0,9%) Dies bedeutet für die allermeisten Flüchtlinge, dass ihnen ein dauerhaftes
Bleiberecht verweigert wird. Auch Flüchtlinge, die nicht unmittelbar vor einer
Abschiebung stehen, müssen davon ausgehen, dass ihr Aufenthalt befristet ist und
sie irgendwann zur Ausreise gezwungen sein werden, sobald dem
Regierungspräsidium nach rechtskräftig abgelehntem Asylantrag gültige
Ausreisedokumente vorliegen.
Die meisten Flüchtlinge sehen
aufgrund der zurückliegenden fluchtauslösenden Ereignisse in ihrem Heimatland
dort keine Zukunftsperspektive mehr und wollen in Deutschland bleiben. Eine
Zukunftsperspektive verweigert sich ihnen jedoch auch in ihrem momentanen
Aufnahmeland.
Die Flüchtlinge reagieren auf
diese Situation in unterschiedlicher Weise. Es lassen sich dreierlei Reaktionen
unterscheiden:
1. Einige
Flüchtlinge bemühen sich bereits vor Abschluss ihres Asylantrages darum, die
deutsche Kultur, die gesetzlichen Grundlagen und die Regeln im sozialen
Zusammenleben zu verstehen und soweit als möglich zu befolgen. Viele von ihnen
verleugnen die Möglichkeit, dass sie eines Tages zur Rückkehr in ihr Heimatland
gezwungen sein könnten und konzentrieren sich darauf, hier Fuß zu fassen.
2. Einige
Flüchtlinge fühlen sich im Aufnahmeland Deutschland fremd und klammern sich
demzufolge umso mehr an ihre kulturellen und traditionellen Normen und Werte,
die sie auch im fremden Land zu leben versuchen. Sie schotten sich, ihre
Familien und Verwandten gegen die neue, jedoch fremde Kultur ab und verweigern
eine Auseinandersetzung mit neuen Denk- und Verhaltensmustern, die sie als
Bedrohung ihrer bisherigen Glaubenssysteme erleben.
3. Einige
Flüchtlinge versuchen, sich auf das Neue einzulassen ohne das Alte aufzugeben.
Sie werden oft zwischen den beiden Kulturen hin und hergezerrt und vor allem die
Kinder fühlen sich irgendwann in keiner der beiden Kulturen mehr heimisch.
Vor allem die erste und
dritte Gruppe hat mit Identitätsproblemen zu kämpfen, die zu Konflikten
innerhalb der Familie führen können und die bei einer späteren Rückkehr ins
Heimatland negative Auswirkungen zur Folge haben können. Die Konflikte
verstärken sich, wenn innerhalb des Familiensystems unterschiedliche
Wertehaltungen und Verhaltensweisen eingenommen werden oder vertreten werden.
Viele der Flüchtlinge aus
allen drei Gruppen würden eine Rückkehr in ihr Heimatland anstreben, wenn die
fluchtverursachenden Probleme inzwischen keine Gefahr mehr darstellten.
2.2. in Bezug auf die soziale Betreuung
In der sozialen Betreuung
orientiert sich die Arbeit im unmittelbaren Umgang mit den Flüchtlingen im
allgemeinen zunächst an deren Bedürfnissen und Anliegen.
Aufgrund des
Kooperationsvertrages mit dem Landkreis befinden wir uns jedoch im Spannungsfeld
zwischen nationaler Politik, der finanziellen Situation des Landkreise und der
Erwartungshaltung des Kooperationspartners, aber auch im Spannungsfeld zwischen
unseren eigenen Ansprüchen an eine qualitätsbewusste Sozialarbeit und den
eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten aufgrund des novellierten FlüAG.
Wie eingangs bereits erwähnt,
ist das dringlichste Anliegen und Ziel der meisten Flüchtlinge - unabhängig vom
Stand ihres Asylverfahrens - die Erlangung eines dauerhaften Bleiberechtes. Eine
sozialpädagogisch verantwortungsvolle psycho-soziale Betreuung und Begleitung
muss aber alle Aspekte miteinbeziehen:
· Die
Unterstützung und Beratung im Asylverfahren, um alle Möglichkeiten zur Erlangung
eines Bleiberechtes auszuschöpfen.
· Information und
Aufklärung über gesetzliche Grundlagen, über rechtliche, finanzielle und
bürokratische Rahmenbedingungen sowie über kulturelle und soziale
Gepflogenheiten und Erwartungen in Deutschland
· Die
Berücksichtigung und der Umgang sowohl mit den innerpsychischen als auch äußeren
Konflikten aufgrund des Spannungsfeldes zwischen den unterschiedlichen
religiösen und kulturellen Werten und Normen der beiden Länder Herkunftsland und
Aufnahmeland.
· Allgemeine
Aufklärung, individuelle Beratung und Hilfestellung über bzw. bei einer
freiwilligen oder erzwungenen Rückkehr ins Heimatland zur Vermeidung einer
drohenden oder unmittelbar bevorstehenden Abschiebung.
Oft gibt es unterschiedliche
Einschätzungen über die Chancen und Gefahren einer freiwilligen Rückkehr
vonseiten deutscher Gerichte/RP/Ausländerbehörde/LRA – RechtsanwältInnen –
Sozialdienst – Flüchtlinge.
So müssen wir in jedem
Einzelfall jedes Mal neu unseren eigenen Standpunkt ausloten, finden und
gegenüber den verschiedenen Beteiligten vertreten.
3. Zielsetzungen des Gesamtprojektes
Im Spannungsfeld zwischen
Bleiberecht und Rückkehr wollen wir sowohl die notwendige Anpassung an die
momentanen Lebensverhältnisse unterstützen als auch die Möglichkeiten zur
Wahrung, Pflege und dem Erhalt der bisherigen Kultur ausloten und diesen gerecht
werden. Beide Anliegen gehören zum Alltag sowohl der Flüchtlinge als auch des
Sozialdienstes.
Ziel soll der Erhalt der
Reintegrationsfähigkeit im Falle einer freiwilligen oder erzwungenen Rückkehr
ins Heimatland sein bei gleichzeitiger Bewältigung des Asylalltages im
Aufnahmeland Deutschland.
Erhalt der
Reintegrationsfähigkeit meint:
· die Fähigkeiten
zur Wiederaufnahme des Lebens in der Ursprungskultur müssen noch vorhanden sein
· die sozialen
Kompetenzen im Umgang mit den Menschen des Heimatlandes im dortigen Umfeld
müssen erhalten bleiben
· die Zeit
während es Asylverfahrens bis zur Entscheidung sollte nicht abgesessen sondern
sinnvoll genützt werden, um Kompetenzen und Fähigkeiten zu erlernen, die im
Heimatland ein wirtschaftliches Überleben ermöglichen
· die eigene
Identität und das Selbstwertgefühl innerhalb der Familie sollte stabilisiert
werden trotz der anderen/entwertenden Rolle/Stellung während des Aufenthaltes in
Deutschland als AsylbewerberIn
· trotz Anpassung
an deutsche Verhaltensweisen und Werte sollen die eigenen Werte als
gleichberechtigt und gleichwertig betrachtet und erhalten werden
· geschlechtsspezifische Rollen sollten in beiden Kulturen gelebt werden können,
die Ursprungs-Identität soll erweitert werden
· Perspektiven
für die Zeit nach der Rückkehr ins Heimatland sollten rechtzeitig, noch vor
einer unmittelbaren Abschiebegefahr, entwickelt werden.
Während des Aufenthaltes in
Deutschland sind darüber hinaus von uns neben den projektbezogenen Zielen und
Aufgaben auch folgende grundlegende allgemein sozialarbeiterische Aufgaben zu
leisten:
- allgemeine
Beratung zu asylrechtlichen und sozialhilferechtlichen Angelegenheiten
- Kooperation mit
Rechtsanwälten/Staatsanwaltschaft/Amtsgericht/Polizei/Ausländerbehörde/Arge
- Beratung in
Erziehungs- und Partnerschaftskonflikten/Gewalt in der Familie. Familien- und
Elterngespräche; Ausloten von möglichen Lösungsansätzen
- Mediation im
multikulturellen Zusammenleben innerhalb der Unterkunft
- Kooperation mit
Schulen und Kindergärten / Netzwerkarbeit
- Intensive
Begleitung im Einzelfall insbesondere bei posttraumatischen Störungen
- Kooperation mit
ÄrztInnen/TherapeutInnen/Krankenhäusern/Behandlungszentren für Folteropfer usw.
- Formale
Hilfestellung bei finanziellen Problemen, Straf- und Ordnungsgelder
- Aufklärung über
die tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland und der Versuch falsche
Vorstel-lungen auszuräumen
- Vermittlung
zwischen Flüchtlingen einerseits und andererseits Verwaltung und LRA
3.1 Zielgruppe
Probleme mit den
unterschiedlichen kulturellen Normen, Werten und Verhaltensweisen können bei
allen Flüchtlingen beiderlei Geschlechtes und aller Altersgruppen auftreten. Die
Konfliktbewältigung und der Umgang mit den auftretenden Problemen ist allerdings
innerhalb eines Familiensystems viel schwieriger und vielschichtiger als für
eine Einzelperson, die die momentane Situation nur für sich alleine entscheiden
und bewältigen muss.
Unser Projekt wendet sich
deshalb an alle Flüchtlinge der von uns betreuten Staatlichen
Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Esslingen vom Moment der Zuweisung an bis
zum Auszug aus der Unterkunft.
Die verschiedenen Angebote
richten sich sowohl an Familien als auch an Alleinstehende mit ihren
unterschiedlichen Problemen und Bedürfnissen.
4. Bedarfsanalyse hinsichtlich der freiwilligen
Rückkehrberatung
Im Jahr 2004 hatten wir die
stattliche Anzahl von 43 freiwilligen Rückkehrern und iIm Jahr 2005 hatten wir
39 Flüchtlinge bei der freiwilligen Rückkehr unterstützt. Damit lag die Anzahl
an freiwilligen Rückkehrern das dritte Jahr in Folge über der Anzahl der
erfolgten Abschiebungen im gleichen Zeitraum.
Die Anzahl der durchgeführten
Beratungen zum Thema war naturgemäß weitaus höher, allerdings wurde dies von uns
bis dato statistisch nicht erfasst. Wir können allerdings einschätzen, dass pro
Woche ein bis zwei Beratungen in allen Unterkünften zu diesem Thema
stattgefunden haben ohne dass dies von uns bislang in irgendeiner Weise forciert
wurde.
Damit wollen wir aufzeigen,
dass die Rückkehrberatung innerhalb unseres bisherigen Aufgabenkataloges einen
verhältnismäßig großen Stellenwert hatte. Dies wird umso deutlicher, wenn man
weiß, wie viel Arbeit im Vorfeld einer erfolgreichen Rückkehr steckt. Denn dies
ist, jedenfalls so wie wir es begreifen, sehr viel mehr als die ansonsten
vielerorts übliche bloße REAG-Beantragung bei IOM durch Soziadienste oder
Ausländerbehörden. Unsere diesbezügliche Tätigkeit geht also sehr viel weiter
als die bloße Antragsweiterleitung an IOM.
Wenn wir in gutem,
vertrauensvollen Kontakt mit den Flüchtlingen sind, kennen wir den Stand des
Asylverfahrens und das soziale persönliche Umfeld und sind so in der Lage
gemeinsam mit den Betroffenen auch eine Perspektivenabklärung herbeizuführen und
gegebenenfalls den richtigen Zeitpunkt einschätzen zu können, um in
motivierenden Beratungsgesprächen die Perspektive einer möglichen Rückkehr in
die Heimat mit in den Beratungsprozess einfließen zu lassen. Der innere Prozess,
den die meisten Flüchtlinge leisten müssen, um sich letztendlich zur Ausreise zu
entschließen ist meist unvergleichlich mühevoller als die eigentliche Ausreise
schlussendlich selbst. Doch auch diese birgt jedoch etliche Probleme und
unvorhersehbare Schwierigkeiten, die ein Scheitern noch am Rückreisetag
verursachen könnten.
Die Flüchtlinge kommen
aufgrund familiärer Probleme, nicht selten wegen persönlicher Schicksalsschläge
und selbstverständlich auch wegen drohender Abschiebung in eine
Rückkehrberatung. Mindestens an dieser Stelle ist dann seitens des
Sozialdienstes die echte Freiwilligkeit einer solchen Rückkehr zu hinterfragen,
jedoch stehen wir letztlich zu der Auffassung, dass auch eine derartige
erzwungene freiwillige Rückkehr - ganz im Gegensatz zu einer Abschiebung - immer
noch eine Rückkehr in Würde darstellt und insofern ein lohnenswertes Ziel
darstellt.
Hat der Flüchtling sich dann
zu einer freiwilligen Ausreise entschlossen, so sind hierfür gültige
Ausreisedokumente erforderlich. Die Passbeantragung bei den jeweiligen
Ländervertretungen kann sehr mühevoll sein. Einige Flüchtlinge haben
verständliche Berührungsängste, mit den Botschaftsangehörigen Kontakt
aufzunehmen und letztlich bei ihrer Landesvertretung persönlich vorzusprechen.
Vielen ist es deshalb sehr wichtig, dabei eine Begleitung durch den Sozialdienst
zu bekommen. Aus Zeit- und Personalgründen ist dies aber nur in sehr begründeten
Ausnahmefällen möglich.
Hat der Flüchtling ein
gültiges Rückreisedokument vorliegen oder über die Botschaft erhalten, so wird
von uns über IOM (Internationale Organisation für Migration) der Rückflug
gebucht und gegebenenfalls die GARP-Beihilfen beantragt. Die Mitarbeiter/innen
von IOM empfehlen nicht von ungefähr, die Flüchtlinge zum Flughafen zu
begleiten. Wie wir mehrfach erleben mussten, können nämlich dort noch im letzten
Moment vor dem Abflug schwerwiegende Probleme in der Koordination zwischen IOM –
Reisebüro – RP Stuttgart – Ausländeramt – Fluglinie – Bundesgrenzschutz
auftreten.
Es kann z.B. vorkommen, dass
Pässe, die beim BGS hinterlegt sein sollten, dort nicht auffindbar sind oder die
IOM-Buchungen bei der beauftragten Fluglinie nicht vorliegen. Scheinbare
Kleinigkeiten können somit quasi noch in letzter Minute die Rückkehr scheitern
lassen. Nur durch schnelles Handeln, durch Telefonate vom Flughafen aus mit den
jeweiligen Stellen lassen sich dann in den meisten Fällen die Ursachen für die
Komplikationen aufzuspüren und beheben, so dass die Flüchtlinge die Rückreise
doch noch antreten können.
Die Kosten für eine
gescheiterte freiwillige Rückkehr trägt in der Regel IOM und damit der
Steuerzahler, unabhängig davon, welche Stelle für das Scheitern letztendlich
verantwortlich war. Mit unserer Arbeit an dieser Stelle entlasten wir bislang
auch die Ausländerbehörden, die ansonsten für die Organisation von freiwilligen
Rückkehren zuständig sind, diese aber nicht zum Flughafen begleiten.
Die Begleitung zum Flughafen
stellt natürlich ebenso wie die Passbeschaffung einen unerhörten zeitlichen
Aufwand dar, zumal bei weitem nicht alle internationalen Flüge über den
Landesflughafen Stuttgart abgewickelt werden können, sondern immer wieder auch
Flüge ab Frankfurt stattfinden.
Hinzu kommt zu dererlei
Aufregungen, dass viele der zurückkehrenden Flüchtlinge mit großen Ängsten davor
zu kämpfen haben, was sie wohl bei der Ankunft am Flughafen erwartet. In einigen
Ländern (z.B. Türkei) drohen bekanntermaßen RückkehrerInnen zunächst Verhöre
durch die Polizei, die eng mit körperlichen Misshandlungen verbunden sein
können. Oft stehen wir hernach im Kontakt mit Freunden und Verwandten und
erfahren so manchmal etwas über das weitere Schicksal der Flüchtlinge.
Seit 1.4.2004 müssen wir mit
den Auswirkungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes von Baden-Württemberg und der
darin enthalten geänderten Finanzierungsregelung für der Flüchtlingsbetreuung
zurechtkommen, die allein von den Neuzugängen an Asylbewerbern abhängig ist und
auf Pauschalen beruht.
Wir müssen nun feststellen,
dass wir erstens bislang weit mehr als Rückehrberatung im Sinne unseres
vorgegebenen Aufgabenkataloges geleistet haben und zweitens dies zukünftig so in
keinster Weise mehr fortführen können. Wir stellen aber gleichzeitig auch fest,
dass innerhalb unseres Klientels der Bedarf an einem umfangreichen und
umfassenden Rückkehrmanagement sehr hoch ist. Darüber hinaus können wir aus den
Beratungsgesprächen unseres Flüchtlingssozialdienstes berichten, dass es viele
Fälle gibt, in denen eine Rückkehr vielleicht möglich gewesen wäre oder noch
ist, wenn spezielle Rückkehrhindernisse, die nicht im politischen Umfeld des
Heimatlandes sondern vielmehr im persönlichen Umfeld des einzelnen Flüchtlings
im Aufnahmeland liegen, beseitigt werden könnten. An dieser Stelle sei
insbesondere die berufliche und schulische Qualifikation genannt, die zu einer
besseren Chance der Lebensunterhaltsicherung im Herkunftsland führen kann.
Die Arbeit als
Flüchtlingssozialdienst lässt uns im Einzelfall nicht blind werden vor den
fehlenden Perspektiven im Aufnahmeland und wir werden uns von daher nicht
scheuen, im Einzelfall auch die Perspektive einer freiwilligen Rückkehr in die
Heimat an geeigneter Stelle in den Beratungsprozess einfließen zu lassen.
Allerdings fehlen uns hierzu die Mittel. Ausgehend von dieser Analyse
formulieren wir hier die Projektidee eines Rückkehrmanagements für Flüchtlinge
im Landkreis Esslingen.
Da wir bereits in der
Vergangenheit nicht nur Anlaufstation allein für Asylbewerber und geduldete
Flüchtlinge in den betreuten Gemeinschaftsunterkünften waren, sondern auch von
später anerkannten Asylberechtigten und im Einzelfall auch von so genannten
Illegalen im Landkreis Esslingen, wollen wir uns mit dieser Idee auch für diesen
Personenkreis öffnen. Eine andere Anlaufstelle kreisweit wäre uns auch nicht
bekannt.
4.1 Leitgedanken und Zielsetzung hinsichtlich
der freiwilligen Rückkehrberatung
Wir wollen eine bis zum
Schluss ergebnisoffene und freiwillige Rückkehrberatung anbieten. Das heißt,
dass alleine der Flüchtling bestimmt, ob er unsere Beratung annimmt oder nicht.
Einen behördlichen Beratungszwang lehnen wir grundsätzlich ab, gehen aber davon
aus, dass letztlich der Flüchtling alleine entscheidet wie er mit einem
möglichen Zwang umgeht. Mit anderen Worten ausgedrückt: auch bei offensichtlich
wegfallender Bleibeperspektive entscheidet der Flüchtling selbst, ob er weiter
gegen behördliche Entscheidungen ankämpfen will oder sich dem Druck beugt.
Vorderstes Ziel ist für uns, die Flüchtlinge durch eine gezielte und
vollständige Beratung in die Lage zu versetzen, eigenständige Entscheidungen zu
treffen und entsprechend zu handeln. Uns ist klar, dass im Einzelfall die
Freiwilligkeit einer Rückkehr z.B. bei akut drohender Abschiebung sehr wohl
hinterfragt werden kann, aber auch eine derartige erzwungene freiwillige
Rückkehr sollte dann eine Rückkehr in Sicherheit und Würde sein und ist in jedem
Falle einer Abschiebung vorzuziehen.
Ergebnisoffen bis zum Schluss
bedeutet, dass unsererseits keinerlei Zwang ausgeübt wird, um bspw. eine bereits
eingeleitete Rückkehr auch zum Abschluss zu bringen, so dass auch die
kurzfristige Absage noch am Flugschalter durch den Flüchtling unsererseits
selbstverständlich akzeptiert wird.
Rückkehr in Sicherheit und
Würde bedeutet auch, dass im Vorfeld so gut wie möglich abgeklärt wird, dass die
Betroffenen im Heimatland individuelle Zugangsmöglichkeiten zu allen
grundlegenden Versorgungsleistungen haben. Dazu ist eine profunde Kenntnis der
Gegebenheiten vor Ort durch den oder die Beraterin notwendig, die stets
aktualisiert und überprüft werden muss.
Eine Begleitung nach
erfolgter Rückkehr im Einzelfall und die Mitarbeit bei der Herstellung von
Netzwerken im Herkunftsland wäre wünschenswert, kann aber realistisch gesehen
vorerst aus tatsächlichen Gründen heraus innerhalb dieses Projektes nicht
stattfinden.
Wir wollen uns als relativ
kleiner Kreisverband an dem für uns real Machbaren und Vorstellbaren
orientieren, d.h. wir konzentrieren uns auf ein Rückehrmanagement, welches
innerhalb des Aufnahmelandes möglich und notwendig ist. Selbstverständlich
möchten wir im Rahmen des Esslinger Projektes mit bereits bestehenden Netzwerken
und Projekten der gleichen Zielsetzung zusammenarbeiten und vorhandene
Strukturen verstärkt nutzen.
4.2 Projektinhalte des Rückkehrmanagements
Sollte die Beratung zu dem
Ziel Rückkehr führen, ist eine umfassende Organisation und Managements der tatsächlichen Rückkehr nötig:
Zunächst müssen die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden. Hier steht an erster Stelle die
unzweifelhafte Identitätsfeststellung und in den meisten Fällen die Beantragung
und Neuausstellung von Reisepapieren. Hier geht es darum, durch
Informationsbeschaffung, die Vermittlung und Kontaktherstellung zu den Behörden,
aber auch durch im Einzelfall nötig erscheinende Begleitung zu
Ländervertretungen, Rückkehrhindernisse rechtlicher Art auszuräumen.
Darüber hinaus möchten wir
soweit dies in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden, Regierungspräsidien und
Arbeitsämtern möglich ist, auch eine berufliche, soziale und oder
gesundheitliche Vorsorge und Vorbereitung einer Rückkehr treffen können.
Konkret wollen wir z. B. bei Bedarf bei der Suche und Unterstützung nach einem Ausbildungsplatz
bzw. einer beruflichen Qualifikation bspw. auf dem EDV-Sektor, zunächst noch im
Aufnahmeland, oder zumindest doch einem befristeten Praktikumsplatz behilflich
sein, um bei einer ins Auge gefassten Rückkehr die Chancen im Herkunftsland eine
Arbeit finden zu können und somit den eigenen oder den Unterhalt einer ganzen
Familie sichern zu können, deutlich zu erhöhen.
Auch der Besuch eines
Sprachkurses, ebenfalls zunächst noch im Aufnahmeland kann hier im Einzelfall
sinnvoll sein (bspw. deutsche Firmenstandorte im Herkunftsland). Dabei geht es
nicht um eine Integration ins Aufnahmeland, sondern um eine hoffentlich
erfolgreiche Reintegration ins Herkunftsland bzw. um den Abbau von
Rückkehrhindernissen. Es ist auch vorstellbar, dass wir selbst mithilfe von
Honorarkräften beispielsweise EDV-Schulungen zur beruflichen Qualifikation durchführen können.
Wir werden also ab dem
geeigneten Zeitpunkt, u. U. eben auch sehr frühzeitig, deutsche Behörden in
das Konzept einbauen wollen und müssen. Identität und Absicht muss dann
offen gelegt werden, ohne dass ein persönlicher Nachteil für den Flüchtling
entstehen muss.
Der eigentliche Transfer
erfolgt über REAG/IOM. Die Verantwortung der vollständigen Antragsstellung
und der nötigen technischen Abwicklung bis zum Flughafen, also insbesondere der
Transport und die Begleitung bis zum Abflug liegt bei uns.
Soweit auf das jeweilige
Herkunftsland bezogen möglich und vorhanden, wollen wir zu bestehenden
Netzwerken und Rückkehrprojekten vermitteln, die in der Lage sind, vor Ort
im Herkunftsland Unterstützung und Begleitung bei der Reintegration anbieten(z.B.
Heimatgarten u.ä.). Unsere Zielsetzung bleibt es, in einer späteren Projektphase
nach unseren Möglichkeiten selbst am Aufbau eines Netzwerkes und der Begleitung
in einem Herkunftsland mitzuwirken und zu gestalten.
Die Einzelfallberatung
erfolgt nach der Methode des Case-Managements. In einer fachlich
qualifizierten Beratung sollen Flüchtlinge alle erforderlichen Informationen
vermittelt werden, um ihre individuellen Perspektiven zu klären und eine
eigenständige Entscheidung zu ermöglichen. Die Einbeziehung der KlientInnen in
den Prozess wird sichergestellt, indem Hilfepläne gemeinsam erarbeitet werden,
die den weiteren Beratungsverlauf strukturieren und Ziele definieren. Alle
beteiligten Institutionen werden soweit erforderlich in die Arbeit einbezogen.
Die Berater übernehmen die Koordination der Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Die eigentliche
Rückkehrberatung erfolgt zu festgelegten Zeiten in zwei zentral gelegenen
Sammelunterkünften. An einem weiteren größeren Unterkunftsstandort soll außerdem
zusätzlich eine Sprechstunde angeboten werden. Diese Arbeitszeiteinteilung
ermöglicht es, eine notfalls intensivere Begleitung im Vorfeld einer möglichen
Rückkehr insbesondere zu Ländervertretungen oder die Vermittlung von
Praktikumsplätzen zu leisten und selbstverständlich generell den abschließenden
Transfer zum Flughafen mit den dort erforderlichen Formalitäten abzuwickeln.
Über die erfolgten
Beratungsgespräche und die im Vergleich dazu tatsächlich erfolgten
Rückkehraktionen wird eine Statistik erstellt.
4.3. Erweiterte Zielgruppen
An uns bekannten Zahlen
können wir zum jetzigen Zeitpunkt für den Landkreis Esslingen ca. 380
Asylbewerber und ca. 120 geduldete Flüchtlinge in den staatlichen
Gemeinschaftsunterkünften nennen.
Darüber hinaus gibt es eine
uns nicht bekannte Zahl von geduldeten Flüchtlingen, Asylberechtigten
(eingeschlossenen möglicher laufender Widerrufsverfahren) und
Kontingentflüchtlingen in der Anschlussunterbringung.
Mit dem direkten Angebot der
freiwilligen Rückkehrberatung wollen wir uns über die von uns in den Staatlichen
Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Esslingen betreuten Flüchtlinge hinaus
auch an Flüchtlinge in den kommunalen Unterkünften in den
Anschlussunterbringungen im Landkreis Esslingen wenden.
Als mögliche Zielgruppen
sehen wir demzufolge:
- AsylbewerberInnen
- De-facto-Flüchtlinge (geduldete Flüchtlinge)
- Anerkannte
Flüchtlinge
- Flüchtlinge im
Widerrufsverfahren
- Bürgerkriegsflüchtlinge
- Ungeklärter
Aufenthaltsstatus /Illegale
- Kontigentflüchtlinge
- UMF
(unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)
5. Kosteneffektivität
Wir sind der festen
Überzeugung, dass wir mit diesem Projekt prozentual gesehen (absolut wird anhand
der zurückgehenden Asylbewerberzahlen eher schwieriger werden) letztlich
deutlich mehr Flüchtlinge aus den Zielgruppen erreichen können, als wir das
innerhalb des allgemeinen Flüchtlingssozialdienstes bislang konnten. Wir müssen
hier aber auch nochmals betonen, dass wir die bislang geleistete
Rückkehrberatung mit den tatsächlich erfolgten Rückkehrzahlen der Vergangenheit innerhalb des bestehenden Sozialdienstes keinesfalls mehr aufrechterhalten
können.
Durch die Vernetzung von
Sozialdienst und Rückkehrmanagement erwarten wir eine effektive Zusammenarbeit,
die die Möglichkeit bietet, das veranschlagte Zeitdeputat optimal zu nutzen.
Darüber hinaus sehen wir
durch die Öffnung des Angebotes an andere Flüchtlingsgruppen die Möglichkeit,
mehr Flüchtlingen als bisher zu einer wirklich freiwilligen, da fundiert
vorbereiteten Rückkehr zu verhelfen, was sich letztendlich kostensenkend
innerhalb des Landkreises im Hinblick auf die Aufenthaltsdauer auswirken müsste.
Die Kurse und Angebote sollen soweit wie möglich
durch Ehrenamtliche oder Honorarkräfte ermöglicht werden.
6. Innovativer Charakter des Gesamtprojektes
Unser Projekt betrachtet die
bisher gängige Sozialarbeit mit Flüchtlingen aus einem neuen, umfassenderen
Blickwinkel. Die Möglichkeit einer freiwilligen oder erzwungenen Rückkehr wird
nicht erst bei negativem Abschluss des Asylverfahrens in die Beratung und die
sozialpädagogischen Handlungsspielräume einbezogen, sondern während des gesamten
Aufenthaltes in der Staatlichen Unterkunft und während des gesamten Zeitraumes
ab Zuweisung bis zur Entscheidung über den Asylantrag bzw. Auszug aus der GU
nach 1 Jahr Duldung.
Erst mit einer positiven
Entscheidung, d.h. einer Anerkennung und dem nachfolgenden Bleiberecht ist die
Möglichkeit einer eventuellen Rückkehr definitiv ausgeschieden.
Das Handlungsspektrum in der
sozialpädagogischen Arbeit mit den Flüchtlingen erweitert sich somit unter
diesem neuen Blickwinkel und dem zusätzlichen Ziel (siehe 7. Methoden).
6.1. Innovativer Charakter des
Rückkehrmanagement
Wir stellen uns nicht in
Konkurrenz zu bereits bestehenden Rückkehrprojekten, die insbesondere die
Möglichkeiten zumindest punktueller Begleitung auch vor Ort in den
Herkunftsländern anbieten. Wir konzentrieren uns auf das für uns zunächst real
Machbare und stützen uns dabei auf den Bedarf im Landkreis Esslingen, der
bislang durch keine andere Institution als den Flüchtlingssozialdienst der
Arbeiterwohlfahrt abgedeckt wurde.
Da die Idee des
Rückkehrmanagement ihre Wurzeln innerhalb des bestehenden
Flüchtlingssozialdienstes hat und der/die zu beauftragende Projektdurchführer/in
weiterhin mit einem Prozentsatz der Arbeitszeit innerhalb des bestehenden Teams
eingebunden sein wird, ist eine direkte Anknüpfung an die zum Aufgabengebiet des
Flüchtlingssozialdienstes gehörende Perspektivenberatung möglich, d.h. es kann
im Einzelfall genau im richtigen Zeitpunkt vom Sozialdienst an das
Rückkehrmanagement übergeben werden. Aber dieser Weg ist natürlich auch
umgekehrt möglich, da wir eine ergebnisoffene Beratung durchführen.
7. Methoden zur
Zielerreichung
Zur Zielerreichung suchten
wir nach Methoden, die für möglichst viele der verschiedenen Flüchtlinge aus den
unterschiedlichsten Kulturen anwendbar, sinnvoll und nützlich sind.
· Alphabetisierungskurse: AnalphabetInnen bekommen die
Möglichkeit, Lesen und Schreiben in ihrer Heimatsprache zu erlernen und damit
die Voraussetzung für einen Deutschkurs zu schaffen. Flüchtlinge aus ländlichen
Gebieten im Heimatland haben z.T. keine Schulbildung, d.h. sie können weder
lesen noch schreiben und sind so noch weniger als die anderen Flüchtlinge in der
Lage, den bürokratischen und formalen Anforderungen im Aufnahmeland gerecht zu
werden und zu verstehen, was von ihnen erwartet wird. Auch Frauen sind z.T.
aufgrund der Rollenfestlegung an Haus und Familie gebunden und hatten so oft
keine Gelegenheit zum Schulbesuch. Wir bieten deshalb innerhalb der
Familienunterkünfte Kurse an, die es den Frauen ermöglichen, mit dem
Einverständnis der Ehemänner diese zu besuchen ohne das Haus verlassen zu
müssen.
· Frauensprachkurse um die deutsche Sprache zu erlernen,
fördern die Selbständigkeit der Frauen, um am deutschen Alltag über das Leben in
der Unterkunft hinaus teilnehmen zu können, Z.B. in Schule und Kindergarten,
beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen. Dadurch können die Frauen an ihre soziale
Kompetenz anknüpfen, die sie im Heimatland hatten. Der daraus resultierende
Zuwachs an Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen kann die negativen Auswirkungen
des Lebens in Asylalltag z.T. kompensieren und so die Recoursen zu erhalten, die
die Frauen bei einer Rückkehr in die Heimat brauchen. Auch hier ist die
akzeptable Erreichbarkeit des Kursortes von Bedeutung.
· Frauengesprächsgruppen: Immer wieder gibt es Gewalt in den
Beziehungen innerhalb der Familien. Die Gründe können in nicht verarbeiteten
traumatischen Gewalterlebnissen im Heimatland, sowohl bei den Männern als auch
den Frauen liegen, aber auch in entstehenden Identitätsproblemen durch die
Konfrontation mit der Kultur des Aufnahmelandes (siehe 2.1) . Die Festlegung auf
bzw. die Erwartungen an die Erfüllung der traditionellen geschlechtsspezifischen
Rollen erschweren oft Lösungsansätze. Frauengesprächsgruppen können hier die
dörflichen Frauengemeinschaften der Heimat punktuell ersetzen, in denen die
Frauen Schutz und Hilfe finden, indem in geschütztem Rahmen die Konflikte mit
den unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen in den
verschiedenen Kulturen sowie allgemeine Beziehungsprobleme innerhalb der Familie
thematisiert und nach individuellen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden kann.
Hierzu soll eine seit Jahren bestehende, ehrenamtlich arbeitende Frauengruppe in
das Projekt mit einbezogen werden, die einmal wöchentlich einen Teenachmittag
für Frauen anbietet. In diesen Rahmen sollen die Frauengesprächsgruppen
integriert und durchgeführt werden.
· Feste und Feiern bieten den Erwachsenen die Möglichkeit,
länderspezifische Gerichte und Musik zu präsentieren und den anderen
Heimbewohnern Einblicke in die eigene Kultur zu geben. Hier ist die Musik und
der Tanz das verbindende Element, aus dem die Flüchtlinge Kraft schöpfen können.
Zudem schaffen solche unbeschwerten Stunden immer wieder Solidarität unter den
Flüchtlingen, tragen zum sozialen Frieden innerhalb der Unterkunft bei und
helfen rassistische Vorurteile unter den Flüchtlingsgruppen abzubauen.
· Unterstützung von Schwangeren und jungen Müttern durch
Muttersprachliche Hebammen: Junge Frauen sind in ihrer Heimat eingebunden in
Frauengemeinschaften, in denen sie von älteren Frauen alles Wissenswerte für die
neue Lebensphase lernen können. Im Exil sind diese Strukturen zerstört und die
Frauen sind sich oft selbst überlassen und mit der Versorgung der Neugeborenen
überfordert. Die Unterstützung der durch eine muttersprachliche Hebamme soll
dieses Defizit ausgleichen und es den Frauen ermöglichen, ihre traditionellen
Säuglingspflege anzuwenden, um mit ihrer Kultur verbunden zu bleiben.
· Muttersprachliches ärztliches Fachpersonal: (weiblich)
bietet Sprechstunden zu den unterschiedlichsten gesundheitlichen Fragen und
Problemen für Frauen an (Kinderkrankheiten, Verhütung, AIDS).
· Länderspezifische Informationen: über Angebote im
Heimatland unterstützen die Entwicklung einer Zukunftsperspektive im Heimatland
und fördern die Rückkehrbereitschaft im Einzelfall.
· Freiwilligen Rückkehr: Konkrete Unterstützung und
Begleitung im Einzelfall bei der Organisation und Durchführung der
bevorstehenden Rückkehr in die Heimat (siehe Punkt 4)
· Kleiderkammer: Flüchtlinge unterliegen während ihres
Aufenthaltes in einer Staatlichen Unterkunft dem Asylbewerberleistungsgesetz und
damit den Sachleistungen. Dabei wird der offiziell festgelegte Bedarf an
Kleidung zweimal jährlich durch Sachleistungen gedeckt. Um den Flüchtlingen zu
ermöglichen, ihren individuellen Bedarf darüber hinaus decken zu können, gibt es
eine ehrenamtlich betriebene Kleiderkammer, die für Männer, Frauen und Kinder,
die einmal monatlich gebrauchte, gut erhaltene Sommer- bzw. Winterbekleidung
kostenlos anbietet. Damit soll auch die von den Flüchtlinge oft als
entwürdigende, bürokratisch empfundene Regelung ausgeglichen werden, um sie in
ihrer Individualität und Würde wahrzunehmen.
8. Darstellung der Ergebnisse
· Abgesehen von
den turnusmäßigen Berichten über das Projekt werden die einzelnen Angebote und
Veranstaltungen durch Photos, Protokolle, TeilnehmerInnenlisten und Statistiken
dokumentiert.
· In
Presseberichten wird auf die Förderung des Projektes mit EU-Mitteln speziell
hingewiesen.
· An der
Eingangstüre unseres Büros ist eine Fotowand mit dem EU-Logo deutlich sichtbar
angebracht. Auch an der Eingangstüre des Kindergartens und am Gemeinschaftraum
der Unterkunft, in der ein Großteil der Angebote durchgeführt werden, weist das
EU-Logo auf unser EU gefördertes Projekt hin.
· Regelmäßige
Teamgespräche aus den Teilbereichen des Projektes werden schriftlich
ausgewertet.
· Veröffentlichung auf der Homepage des Kreisverbandes
· Veröffentlichung auf der Homepage des EFF
· Projektbezogenes Material, Aushänge, Briefpapier, Rundschreiben usw. werden mit
dem EU-Logo versehen.
· Die
Begünstigten des Projektes werden über die EU-Kofinanzierung informiert
· Vorstellung der
Projekte in geeigneten Arbeits-, Netzwerk- und Seminargruppen
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