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weitere Projekte: Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber/innen  

 Beschreibung des EFF-Projektes 

 

Dignity  

 

 

Zwischen Bleiberecht und Rückkehr 

Ein Projekt

Zum Erhalt der Reintegrationsfähigkeit

von Flüchtlingen 

 

                                              Inhaltsangabe: 

 

  1. Standort und räumlicher Wirkungsbereich

·        Aufenthaltsrechtliche Situation

·        Aufenthaltsstatus

·        Einkommenssituation

·        Wohnsituation

·        Herkunftsländer

  1.  Situations-/Bedarfsanalyse/Konflikte

2.1.  in Bezug auf die Flüchtlinge

2.2.  in Bezug auf die soziale Betreuung

  1.  Zielsetzungen des Gesamtprojektes

3.1  Zielgruppe

4.    Bedarfsanalyse hinsichtlich freiwilliger Rückkehrberatung

4.1. Leitgedanken und Zielsetzungen der freiwilligen Rückkehrberatung      

4.2. Projektinhalte des Rückkehrmanagements

4.3. Erweiterte Zielgruppen

  1.  Kosteneffektivität
  2.  Innovativer Charakter des Gesamtprojektes

6.1  Innovativer Charakter des Rückkehrmanagements

  1.  Methoden zur Zielerreichung
  2.  Darstellung der Ergebnisse

 

1. Standort und räumlicher Wirkungsbereich 

Der Landkreis Esslingen unterhält 10 Staatliche Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für Flüchtlinge. Die Kapazität der einzelnen Häuser beträgt zwischen 30 und 140 Personen. Es gibt reine Familienunterkünfte, reine Männerunterkünfte sowie gemischt belegte Unterkünfte.

Seit 1987 besteht ein Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis und der Arbeiterwohlfahrt, aufgrund dessen wir die psychosoziale Betreuung der Flüchtlinge übertragen bekommen haben.

Das Projekt richtet sich generell an alle in den Staatlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Flüchtlinge innerhalb des Landkreises Esslingen.

Die Durchführung verschiedener Angebote innerhalb des Projektes wird schwerpunktmäßig in der zentralen Gemeinschaftsunterkunft in Esslingen stattfinden.

 

Aufenthaltsrechtliche Situation:

In den 10 staatlichen Unterkünften werden durch Zuweisung der Landesaufnahmestelle in Karlsruhe Flüchtlinge untergebracht, deren Antrag auf Asyl noch nicht entschieden wurde, die sich also noch im laufenden Verfahren befinden, weshalb ihre Zukunftsperspektiven völlig ungeklärt sind.

Bei negativer Entscheidung über den Asylantrag sind die Flüchtlinge zur Ausreise (Rückkehr ins Heimatland) verpflichtet und erhalten bis zur vollziehbaren Ausreise eine Duldung. Nach Ablauf von 12 Monaten Duldung müssen die Flüchtlinge die von uns betreuten Staatlichen Unterkünfte verlassen und werden in die Anschlussunterbringung in die Gemeinden des Landkreises verlegt.

Bei positiver Entscheidung über den Asylantrag erhalten die Flüchtlinge ein Bleiberecht (Anerkennung nach Art. 16 GG oder § 25 AuslG) und müssen die Unterkunft sofort nach dem Erhalt der Rechtskraft verlassen. 

Der Aufenthalt beschränkt sich laut Gestattung und Duldung auf den zugewiesenen Landkreis. Das Verlassen des Landkreises ist ohne Erlaubnisse der Ausländerbehörde nicht erlaubt (Residenzpflichtverletzung) und hat im Falle einer Polizeikontrolle eine Geldbuße zur Folge.

Aufenthaltsstatus: Gestattung oder Duldung

Einkommenssituation: Fast alle BewohnerInnen erhalten Leistungen (Sachleistungen) nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz). Nur wenige Familien haben ein eigenes Arbeitseinkommen, da erst nach einem Mindestaufenthalt in Deutschland von 12 Monaten beim Ausländeramt eine spezielle Arbeitserlaubnis beantragt werden kann. Nur sehr wenige Flüchtlinge erhalten jedoch tatsächlich eine Arbeitserlaubnis, da die Überprüfung der Arbeitsmarktlage durch das Arbeitsamt oft eine Ablehnung des Antrages ergibt.

Wohnsituation: Die Familien leben zwischen mehreren Monaten bis z.T. Jahren in der Unterkunft, während sie auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten. Entsprechend dem FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz) sind die Flüchtlinge verpflichtet während dieser Zeit in einer Staatlichen GU zu wohnen, selbst wenn die Familien eigenes Einkommen beziehen. Das Leben in den Wohnheimen ist vor allem geprägt von der engen räumlichen Situation. Die Familien leben je nach Anzahl der Familienmitglieder in 1-2 Zimmern, die als Wohn- und Schlafraum dienen müssen. Küche wie auch Bad und Toilette müssen gemeinschaftlich mit 2-3 anderen Familien benützt werden. Durch Transfers und Neuzuweisungen gibt es immer wieder Bewegung in der Belegung.  

Herkunftsländer: Die Hauptherkunftsländer, der hier untergebrachten Flüchtlinge sind: Türkei, Liberia, Kamerun, Nigeria, Sierra Leone, Irak, Iran, China, Algerien und auch noch immer das Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens. Waren es vor zwei Jahren noch mindestens zur Hälfte Familien, sind zwischenzeitlich allein stehende junge Männer zwischen 16 und 30 Jahren die größte Flüchtlingsgruppe. Hier kommen die meisten wiederum aus den genannten afrikanischen Ländern. Aus diesen Ländern gibt es zudem eine beachtliche Anzahl an allein stehenden bzw. allein erziehenden jungen Frauen. 

2. Situations-/Bedarfsanalyse/Konflikte

2.1. in Bezug auf die Flüchtlinge

Bei allen Flüchtlingen sind unabhängig ihres Herkunftslandes, Alters und ihres Geschlechtes mehr oder weniger ausgeprägt folgende Merkmale zu beobachten:

- Das familiäre Umfeld ist durch Krieg und / oder Flucht meist zerstört (Entwurzelung)

- Verlust von Familienangehörigen, Freunden und sonstigen Bezugspersonen

- unverarbeitete traumatische Erlebnisse im Heimatland 

- körperliche wie seelische Erkrankungen

- Schwierigkeiten in Konfrontation / Auseinandersetzung mit neuen kulturellen Normen, Werten und Vorstellungen

- Anpassungsschwierigkeiten durch Festhalten an stereotypen geschlechtsspezifischen Rollenfestlegungen

- Kaum deutsche Sprachkenntnisse

- Vorurteile untereinander gegenüber Angehörigen anderen Nationalitäten/Ethnien

- Erziehungsdefizite und Entwicklungsrückstände der Kinder

- ungeklärte Zukunftsperspektiven

 

Die überwiegende Mehrheit der Asylanträge wird abgelehnt. (Die Anerkennungsquote des Bundesamtes liegt bei 0,9%) Dies bedeutet für die allermeisten Flüchtlinge, dass ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht verweigert wird. Auch Flüchtlinge, die nicht unmittelbar vor einer Abschiebung stehen, müssen davon ausgehen, dass ihr Aufenthalt befristet ist und sie irgendwann zur Ausreise gezwungen sein werden, sobald dem Regierungspräsidium nach rechtskräftig abgelehntem Asylantrag gültige Ausreisedokumente vorliegen.

Die meisten Flüchtlinge sehen aufgrund der zurückliegenden fluchtauslösenden Ereignisse in ihrem Heimatland dort keine Zukunftsperspektive mehr und wollen in Deutschland bleiben. Eine Zukunftsperspektive verweigert sich ihnen jedoch auch in ihrem momentanen Aufnahmeland.

Die Flüchtlinge reagieren auf diese Situation in unterschiedlicher Weise. Es lassen sich dreierlei Reaktionen unterscheiden:

1.       Einige Flüchtlinge bemühen sich bereits vor Abschluss ihres Asylantrages darum, die deutsche Kultur, die gesetzlichen Grundlagen und die Regeln im sozialen Zusammenleben zu verstehen und soweit als möglich zu befolgen. Viele von ihnen verleugnen die Möglichkeit, dass sie eines Tages zur Rückkehr in ihr Heimatland gezwungen sein könnten und konzentrieren sich darauf, hier Fuß zu fassen.

2.       Einige Flüchtlinge fühlen sich im Aufnahmeland Deutschland fremd und klammern sich demzufolge umso mehr an ihre kulturellen und traditionellen Normen und Werte, die sie auch im fremden Land zu leben versuchen. Sie schotten sich, ihre Familien und Verwandten gegen die neue, jedoch fremde Kultur ab und verweigern eine Auseinandersetzung mit neuen Denk- und Verhaltensmustern, die sie als Bedrohung ihrer bisherigen Glaubenssysteme erleben.

3.       Einige Flüchtlinge versuchen, sich auf das Neue einzulassen ohne das Alte aufzugeben. Sie werden oft zwischen den beiden Kulturen hin und hergezerrt und vor allem die Kinder fühlen sich irgendwann in keiner der beiden Kulturen mehr heimisch.

Vor allem die erste und dritte Gruppe hat mit Identitätsproblemen zu kämpfen, die zu Konflikten innerhalb der Familie führen können und die bei einer späteren Rückkehr ins Heimatland negative Auswirkungen zur Folge haben können. Die Konflikte verstärken sich, wenn innerhalb des Familiensystems unterschiedliche Wertehaltungen und Verhaltensweisen eingenommen werden oder vertreten werden.

Viele der Flüchtlinge aus allen drei Gruppen würden eine Rückkehr in ihr Heimatland anstreben, wenn die fluchtverursachenden Probleme inzwischen keine Gefahr mehr darstellten.   

 

2.2. in Bezug auf die soziale Betreuung

In der sozialen Betreuung orientiert sich die Arbeit im unmittelbaren Umgang mit den Flüchtlingen im allgemeinen zunächst an deren Bedürfnissen und Anliegen.

Aufgrund des Kooperationsvertrages mit dem Landkreis befinden wir uns jedoch im Spannungsfeld zwischen nationaler Politik, der finanziellen Situation des Landkreise und der Erwartungshaltung des Kooperationspartners, aber auch im Spannungsfeld zwischen unseren eigenen Ansprüchen an eine qualitätsbewusste Sozialarbeit und den eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten aufgrund des novellierten FlüAG. 

Wie eingangs bereits erwähnt, ist das dringlichste Anliegen und Ziel der meisten Flüchtlinge - unabhängig vom Stand ihres Asylverfahrens - die Erlangung eines dauerhaften Bleiberechtes. Eine sozialpädagogisch verantwortungsvolle psycho-soziale Betreuung und Begleitung muss aber alle Aspekte miteinbeziehen:

·          Die Unterstützung und Beratung im Asylverfahren, um alle Möglichkeiten zur Erlangung eines Bleiberechtes auszuschöpfen.

·          Information und Aufklärung über gesetzliche Grundlagen, über rechtliche, finanzielle und bürokratische Rahmenbedingungen sowie über kulturelle und soziale Gepflogenheiten und Erwartungen in Deutschland

·          Die Berücksichtigung und der Umgang sowohl mit den innerpsychischen als auch äußeren Konflikten aufgrund des Spannungsfeldes zwischen den unterschiedlichen religiösen und kulturellen Werten und Normen der beiden Länder Herkunftsland und Aufnahmeland.

·          Allgemeine Aufklärung, individuelle Beratung und Hilfestellung über bzw. bei einer freiwilligen oder erzwungenen Rückkehr ins Heimatland zur Vermeidung einer drohenden oder unmittelbar bevorstehenden Abschiebung.

 

Oft gibt es unterschiedliche Einschätzungen über die Chancen und Gefahren einer freiwilligen Rückkehr vonseiten deutscher Gerichte/RP/Ausländerbehörde/LRA – RechtsanwältInnen – Sozialdienst – Flüchtlinge.

So müssen wir in jedem Einzelfall jedes Mal neu unseren eigenen Standpunkt ausloten, finden und gegenüber den verschiedenen Beteiligten vertreten.

 

3. Zielsetzungen des Gesamtprojektes

Im Spannungsfeld zwischen Bleiberecht und Rückkehr wollen wir sowohl die notwendige Anpassung an die momentanen Lebensverhältnisse unterstützen als auch die Möglichkeiten zur Wahrung, Pflege und dem Erhalt der bisherigen Kultur ausloten und diesen gerecht werden. Beide Anliegen gehören zum Alltag sowohl der Flüchtlinge als auch des Sozialdienstes.

Ziel soll der Erhalt der Reintegrationsfähigkeit im Falle einer freiwilligen oder erzwungenen Rückkehr ins Heimatland sein bei gleichzeitiger Bewältigung des Asylalltages im Aufnahmeland Deutschland.

 

Erhalt der Reintegrationsfähigkeit meint:

·          die Fähigkeiten zur Wiederaufnahme des Lebens in der Ursprungskultur müssen noch vorhanden sein

·          die sozialen Kompetenzen im Umgang mit den Menschen des Heimatlandes im dortigen Umfeld müssen erhalten bleiben

·          die Zeit während es Asylverfahrens bis zur Entscheidung sollte nicht abgesessen sondern sinnvoll genützt werden, um Kompetenzen und Fähigkeiten zu erlernen, die im Heimatland ein wirtschaftliches Überleben ermöglichen

·          die eigene Identität und das Selbstwertgefühl innerhalb der Familie sollte stabilisiert werden trotz der anderen/entwertenden Rolle/Stellung während des Aufenthaltes in Deutschland als AsylbewerberIn

·          trotz Anpassung an deutsche Verhaltensweisen und Werte sollen die eigenen Werte als gleichberechtigt und gleichwertig betrachtet und erhalten werden

·          geschlechtsspezifische Rollen sollten in beiden Kulturen gelebt werden können, die Ursprungs-Identität soll erweitert werden 

·          Perspektiven für die Zeit nach der Rückkehr ins Heimatland sollten rechtzeitig, noch vor einer unmittelbaren Abschiebegefahr, entwickelt werden.

 

Während des Aufenthaltes in Deutschland sind darüber hinaus von uns neben den projektbezogenen Zielen und Aufgaben auch folgende grundlegende allgemein sozialarbeiterische Aufgaben zu leisten:

-          allgemeine Beratung zu asylrechtlichen und sozialhilferechtlichen Angelegenheiten

-          Kooperation mit Rechtsanwälten/Staatsanwaltschaft/Amtsgericht/Polizei/Ausländerbehörde/Arge

-          Beratung in Erziehungs- und Partnerschaftskonflikten/Gewalt in der Familie. Familien- und Elterngespräche; Ausloten von möglichen Lösungsansätzen

-          Mediation im multikulturellen Zusammenleben innerhalb der Unterkunft

-          Kooperation mit Schulen und Kindergärten / Netzwerkarbeit

-          Intensive Begleitung im Einzelfall insbesondere bei posttraumatischen Störungen

-          Kooperation mit ÄrztInnen/TherapeutInnen/Krankenhäusern/Behandlungszentren für Folteropfer usw.

-          Formale Hilfestellung bei finanziellen Problemen, Straf- und Ordnungsgelder

-          Aufklärung über die tatsächlichen Gegebenheiten in Deutschland und der Versuch falsche Vorstel-lungen auszuräumen

-          Vermittlung zwischen Flüchtlingen einerseits und andererseits Verwaltung und LRA

 

 

3.1 Zielgruppe

Probleme mit den unterschiedlichen kulturellen Normen, Werten und Verhaltensweisen können bei allen Flüchtlingen beiderlei Geschlechtes und aller Altersgruppen auftreten. Die Konfliktbewältigung und der Umgang mit den auftretenden Problemen ist allerdings innerhalb eines Familiensystems viel schwieriger und vielschichtiger als für eine Einzelperson, die die momentane Situation nur für sich alleine entscheiden und bewältigen muss.

Unser Projekt wendet sich deshalb an alle Flüchtlinge der von uns betreuten Staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Esslingen vom Moment der Zuweisung an bis zum Auszug aus der Unterkunft.

Die verschiedenen Angebote richten sich sowohl an Familien als auch an Alleinstehende mit ihren unterschiedlichen Problemen und Bedürfnissen. 

 

4. Bedarfsanalyse hinsichtlich der freiwilligen Rückkehrberatung

 

Im Jahr 2004 hatten wir die stattliche Anzahl von 43 freiwilligen Rückkehrern und iIm Jahr 2005 hatten wir 39 Flüchtlinge bei der freiwilligen Rückkehr unterstützt. Damit lag die Anzahl an freiwilligen Rückkehrern das dritte Jahr in Folge über der Anzahl der erfolgten Abschiebungen im gleichen Zeitraum.

Die Anzahl der durchgeführten Beratungen zum Thema war naturgemäß weitaus höher, allerdings wurde dies von uns bis dato statistisch nicht erfasst. Wir können allerdings einschätzen, dass pro Woche ein bis zwei Beratungen in allen Unterkünften zu diesem Thema stattgefunden haben ohne dass dies von uns bislang in irgendeiner Weise forciert wurde.

Damit wollen wir aufzeigen, dass die Rückkehrberatung innerhalb unseres bisherigen Aufgabenkataloges einen verhältnismäßig großen Stellenwert hatte. Dies wird umso deutlicher, wenn man weiß, wie viel Arbeit im Vorfeld einer erfolgreichen Rückkehr steckt. Denn dies ist, jedenfalls so wie wir es begreifen, sehr viel mehr als die ansonsten vielerorts übliche bloße REAG-Beantragung bei IOM durch Soziadienste oder Ausländerbehörden. Unsere diesbezügliche Tätigkeit geht also sehr viel weiter als die bloße Antragsweiterleitung an IOM.

 

Wenn wir in gutem, vertrauensvollen Kontakt mit den Flüchtlingen sind, kennen wir den Stand des Asylverfahrens und das soziale persönliche Umfeld und sind so in der Lage gemeinsam mit den Betroffenen auch eine Perspektivenabklärung herbeizuführen und gegebenenfalls den richtigen Zeitpunkt einschätzen zu können, um in motivierenden Beratungsgesprächen die Perspektive einer möglichen Rückkehr in die Heimat mit in den Beratungsprozess einfließen zu lassen. Der innere Prozess, den die meisten Flüchtlinge leisten müssen, um sich letztendlich zur Ausreise zu entschließen ist meist unvergleichlich mühevoller als die eigentliche Ausreise schlussendlich selbst. Doch auch diese birgt jedoch etliche Probleme und unvorhersehbare Schwierigkeiten, die ein Scheitern noch am Rückreisetag verursachen könnten.

 

Die Flüchtlinge kommen aufgrund familiärer Probleme, nicht selten wegen persönlicher Schicksalsschläge und selbstverständlich auch wegen drohender Abschiebung in eine Rückkehrberatung. Mindestens an dieser Stelle ist dann seitens des Sozialdienstes die echte Freiwilligkeit einer solchen Rückkehr zu hinterfragen, jedoch stehen wir letztlich zu der Auffassung, dass auch eine derartige erzwungene freiwillige Rückkehr - ganz im Gegensatz zu einer Abschiebung - immer noch eine Rückkehr in Würde darstellt und insofern ein lohnenswertes Ziel darstellt.

 

Hat der Flüchtling sich dann zu einer freiwilligen Ausreise entschlossen, so sind hierfür gültige Ausreisedokumente erforderlich. Die Passbeantragung bei den jeweiligen Ländervertretungen kann sehr mühevoll sein. Einige Flüchtlinge haben verständliche Berührungsängste, mit den Botschaftsangehörigen Kontakt aufzunehmen und letztlich bei ihrer Landesvertretung persönlich vorzusprechen. Vielen ist es deshalb sehr wichtig, dabei eine Begleitung durch den Sozialdienst zu bekommen. Aus Zeit- und Personalgründen ist dies aber nur in sehr begründeten Ausnahmefällen möglich.

Hat der Flüchtling ein gültiges Rückreisedokument vorliegen oder über die Botschaft erhalten, so wird von uns über IOM (Internationale Organisation für Migration) der Rückflug gebucht und gegebenenfalls die GARP-Beihilfen beantragt. Die Mitarbeiter/innen von IOM empfehlen nicht von ungefähr, die Flüchtlinge zum Flughafen zu begleiten. Wie wir mehrfach erleben mussten, können nämlich dort noch im letzten Moment vor dem Abflug schwerwiegende Probleme in der Koordination zwischen IOM – Reisebüro – RP Stuttgart – Ausländeramt – Fluglinie – Bundesgrenzschutz auftreten.

Es kann z.B. vorkommen, dass Pässe, die beim BGS hinterlegt sein sollten, dort nicht auffindbar sind oder die IOM-Buchungen bei der beauftragten Fluglinie nicht vorliegen. Scheinbare Kleinigkeiten können somit quasi noch in letzter Minute die Rückkehr scheitern lassen. Nur durch schnelles Handeln, durch Telefonate vom Flughafen aus mit den jeweiligen Stellen lassen sich dann in den meisten Fällen die Ursachen für die Komplikationen aufzuspüren und beheben, so dass die Flüchtlinge die Rückreise doch noch antreten können.

Die Kosten für eine gescheiterte freiwillige Rückkehr trägt in der Regel IOM und damit der Steuerzahler, unabhängig davon, welche Stelle für das Scheitern letztendlich verantwortlich war. Mit unserer Arbeit an dieser Stelle entlasten wir bislang auch die Ausländerbehörden, die ansonsten für die Organisation von freiwilligen Rückkehren zuständig sind, diese aber nicht zum Flughafen begleiten.

Die Begleitung zum Flughafen stellt natürlich ebenso wie die Passbeschaffung einen unerhörten zeitlichen Aufwand dar, zumal bei weitem nicht alle internationalen Flüge über den Landesflughafen Stuttgart abgewickelt werden können, sondern immer wieder auch Flüge ab Frankfurt stattfinden.

Hinzu kommt zu dererlei Aufregungen, dass viele der zurückkehrenden Flüchtlinge mit großen Ängsten davor zu kämpfen haben, was sie wohl bei der Ankunft am Flughafen erwartet. In einigen Ländern (z.B. Türkei) drohen bekanntermaßen RückkehrerInnen zunächst Verhöre durch die Polizei, die eng mit körperlichen Misshandlungen verbunden sein können. Oft stehen wir hernach im Kontakt mit Freunden und Verwandten und erfahren so manchmal etwas über das weitere Schicksal der Flüchtlinge.  

Seit 1.4.2004 müssen wir mit den Auswirkungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes von Baden-Württemberg und der darin enthalten geänderten Finanzierungsregelung für der Flüchtlingsbetreuung zurechtkommen, die allein von den Neuzugängen an Asylbewerbern abhängig ist und auf Pauschalen beruht.

Wir müssen nun feststellen, dass wir erstens bislang weit mehr als Rückehrberatung im Sinne unseres vorgegebenen Aufgabenkataloges geleistet haben und zweitens dies zukünftig so in keinster Weise mehr fortführen können. Wir stellen aber gleichzeitig auch fest, dass innerhalb unseres Klientels der Bedarf an einem umfangreichen und umfassenden Rückkehrmanagement sehr hoch ist. Darüber hinaus können wir aus den Beratungsgesprächen unseres Flüchtlingssozialdienstes berichten, dass es viele Fälle gibt, in denen eine Rückkehr vielleicht möglich gewesen wäre oder noch ist, wenn spezielle Rückkehrhindernisse, die nicht im politischen Umfeld des Heimatlandes sondern vielmehr im persönlichen Umfeld des einzelnen Flüchtlings im Aufnahmeland liegen, beseitigt werden könnten. An dieser Stelle sei insbesondere die berufliche und schulische Qualifikation genannt, die zu einer besseren Chance der Lebensunterhaltsicherung im Herkunftsland führen kann.  

Die Arbeit als Flüchtlingssozialdienst lässt uns im Einzelfall nicht blind werden vor den fehlenden Perspektiven im Aufnahmeland und wir werden uns von daher nicht scheuen, im Einzelfall auch die Perspektive einer freiwilligen Rückkehr in die Heimat an geeigneter Stelle in den Beratungsprozess einfließen zu lassen. Allerdings fehlen uns hierzu die Mittel. Ausgehend von dieser Analyse formulieren wir hier die Projektidee eines Rückkehrmanagements für Flüchtlinge im Landkreis Esslingen.  

Da wir bereits in der Vergangenheit nicht nur Anlaufstation allein für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in den betreuten Gemeinschaftsunterkünften waren, sondern auch von später anerkannten Asylberechtigten und im Einzelfall auch von so genannten Illegalen im Landkreis Esslingen, wollen wir uns mit dieser Idee auch für diesen Personenkreis öffnen. Eine andere Anlaufstelle kreisweit wäre uns auch nicht bekannt. 

4.1 Leitgedanken und Zielsetzung hinsichtlich der freiwilligen Rückkehrberatung 

Wir wollen eine bis zum Schluss ergebnisoffene und freiwillige Rückkehrberatung anbieten. Das heißt, dass alleine der Flüchtling bestimmt, ob er unsere Beratung annimmt oder nicht. Einen behördlichen Beratungszwang lehnen wir grundsätzlich ab, gehen aber davon aus, dass letztlich der Flüchtling alleine entscheidet wie er mit einem möglichen Zwang umgeht. Mit anderen Worten ausgedrückt: auch bei offensichtlich wegfallender Bleibeperspektive entscheidet der Flüchtling selbst, ob er weiter gegen behördliche Entscheidungen ankämpfen will oder sich dem Druck beugt. Vorderstes Ziel ist für uns, die Flüchtlinge durch eine gezielte und vollständige Beratung in die Lage zu versetzen, eigenständige Entscheidungen zu treffen und entsprechend zu handeln. Uns ist klar, dass im Einzelfall die Freiwilligkeit einer Rückkehr z.B. bei akut drohender Abschiebung sehr wohl hinterfragt werden kann, aber auch eine derartige erzwungene freiwillige Rückkehr sollte dann eine Rückkehr in Sicherheit und Würde sein und ist in jedem Falle einer Abschiebung vorzuziehen. 

Ergebnisoffen bis zum Schluss bedeutet, dass unsererseits keinerlei Zwang ausgeübt wird, um bspw. eine bereits eingeleitete Rückkehr auch zum Abschluss zu bringen, so dass auch die kurzfristige Absage noch am Flugschalter durch den Flüchtling unsererseits selbstverständlich akzeptiert wird.

Rückkehr in Sicherheit und Würde bedeutet auch, dass im Vorfeld so gut wie möglich abgeklärt wird, dass die Betroffenen im Heimatland individuelle Zugangsmöglichkeiten zu allen grundlegenden Versorgungsleistungen haben. Dazu ist  eine profunde Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort durch den oder die Beraterin notwendig, die stets aktualisiert und überprüft werden muss. 

Eine Begleitung nach erfolgter Rückkehr im Einzelfall und die Mitarbeit bei der Herstellung von Netzwerken im Herkunftsland wäre wünschenswert, kann aber realistisch gesehen vorerst aus tatsächlichen Gründen heraus innerhalb dieses Projektes nicht stattfinden.

Wir wollen uns als relativ kleiner Kreisverband an dem für uns real Machbaren und Vorstellbaren orientieren, d.h. wir konzentrieren uns auf ein Rückehrmanagement, welches innerhalb des Aufnahmelandes möglich und notwendig ist. Selbstverständlich möchten wir im Rahmen des Esslinger Projektes mit bereits bestehenden Netzwerken und Projekten der gleichen Zielsetzung zusammenarbeiten und vorhandene Strukturen verstärkt nutzen. 

 

4.2 Projektinhalte des Rückkehrmanagements 

Sollte die Beratung zu dem Ziel Rückkehr führen, ist eine umfassende Organisation und Managements der tatsächlichen Rückkehr nötig: 

Zunächst müssen die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden. Hier steht an erster Stelle die unzweifelhafte Identitätsfeststellung und in den meisten Fällen die Beantragung und Neuausstellung von Reisepapieren. Hier geht es darum, durch Informationsbeschaffung, die Vermittlung und Kontaktherstellung zu den Behörden, aber auch durch im Einzelfall nötig erscheinende Begleitung zu Ländervertretungen, Rückkehrhindernisse rechtlicher Art auszuräumen.

Darüber hinaus möchten wir soweit dies in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden, Regierungspräsidien und Arbeitsämtern möglich ist, auch eine berufliche, soziale und oder gesundheitliche Vorsorge und Vorbereitung einer Rückkehr treffen können. Konkret wollen wir z. B. bei Bedarf bei der Suche und Unterstützung nach einem Ausbildungsplatz bzw. einer beruflichen Qualifikation bspw. auf dem EDV-Sektor, zunächst noch im Aufnahmeland, oder zumindest doch einem befristeten Praktikumsplatz behilflich sein, um bei einer ins Auge gefassten Rückkehr die Chancen im Herkunftsland eine Arbeit finden zu können und somit den eigenen oder den Unterhalt einer ganzen Familie sichern zu können, deutlich zu erhöhen.

Auch der Besuch eines Sprachkurses, ebenfalls zunächst noch im Aufnahmeland kann hier im Einzelfall sinnvoll sein (bspw. deutsche Firmenstandorte im Herkunftsland). Dabei geht es nicht um eine Integration ins Aufnahmeland, sondern um eine hoffentlich erfolgreiche Reintegration ins Herkunftsland bzw. um den Abbau von Rückkehrhindernissen. Es ist auch vorstellbar, dass wir selbst mithilfe von Honorarkräften beispielsweise EDV-Schulungen zur beruflichen Qualifikation durchführen können.

Wir werden also ab dem geeigneten Zeitpunkt, u. U. eben auch sehr frühzeitig, deutsche Behörden in das Konzept einbauen wollen und müssen. Identität und Absicht muss dann offen gelegt werden, ohne dass ein persönlicher Nachteil für den Flüchtling entstehen muss.  

Der eigentliche Transfer erfolgt über REAG/IOM. Die Verantwortung der vollständigen Antragsstellung und der nötigen technischen Abwicklung bis zum Flughafen, also insbesondere der Transport und die Begleitung bis zum Abflug liegt bei uns. 

Soweit auf das jeweilige Herkunftsland bezogen möglich und vorhanden, wollen wir zu bestehenden Netzwerken und Rückkehrprojekten vermitteln, die in der Lage sind, vor Ort im Herkunftsland Unterstützung und Begleitung bei der Reintegration anbieten(z.B. Heimatgarten u.ä.). Unsere Zielsetzung bleibt es, in einer späteren Projektphase nach unseren Möglichkeiten selbst am Aufbau eines Netzwerkes und der Begleitung in einem Herkunftsland mitzuwirken und zu gestalten.  

Die Einzelfallberatung erfolgt nach der Methode des Case-Managements. In einer fachlich qualifizierten Beratung sollen Flüchtlinge alle erforderlichen Informationen vermittelt werden, um ihre individuellen Perspektiven zu klären und eine eigenständige Entscheidung zu ermöglichen. Die Einbeziehung der KlientInnen in den Prozess wird sichergestellt, indem Hilfepläne gemeinsam erarbeitet werden, die den weiteren Beratungsverlauf strukturieren und Ziele definieren. Alle beteiligten Institutionen werden soweit erforderlich in die Arbeit einbezogen. Die Berater übernehmen die Koordination der Zusammenarbeit aller Beteiligten.  

Die eigentliche Rückkehrberatung erfolgt zu festgelegten Zeiten in zwei zentral gelegenen Sammelunterkünften. An einem weiteren größeren Unterkunftsstandort soll außerdem zusätzlich eine Sprechstunde angeboten werden. Diese Arbeitszeiteinteilung ermöglicht es, eine notfalls intensivere Begleitung im Vorfeld einer möglichen Rückkehr insbesondere zu Ländervertretungen oder die Vermittlung von Praktikumsplätzen zu leisten und selbstverständlich generell den abschließenden Transfer zum Flughafen mit den dort erforderlichen Formalitäten abzuwickeln.  

Über die erfolgten Beratungsgespräche und die im Vergleich dazu tatsächlich erfolgten Rückkehraktionen wird eine Statistik erstellt.  

4.3. Erweiterte Zielgruppen 

An uns bekannten Zahlen können wir zum jetzigen Zeitpunkt für den Landkreis Esslingen ca. 380 Asylbewerber und ca. 120 geduldete Flüchtlinge in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften nennen.

Darüber hinaus gibt es eine uns nicht bekannte Zahl von geduldeten Flüchtlingen, Asylberechtigten (eingeschlossenen möglicher laufender Widerrufsverfahren) und Kontingentflüchtlingen in der Anschlussunterbringung. 

Mit dem direkten Angebot der freiwilligen Rückkehrberatung wollen wir uns über die von uns in den Staatlichen Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Esslingen betreuten Flüchtlinge hinaus auch an Flüchtlinge in den kommunalen Unterkünften in den Anschlussunterbringungen im Landkreis Esslingen wenden. 

Als mögliche Zielgruppen sehen wir demzufolge: 

-          AsylbewerberInnen

-          De-facto-Flüchtlinge (geduldete Flüchtlinge)

-          Anerkannte Flüchtlinge

-          Flüchtlinge im Widerrufsverfahren

-          Bürgerkriegsflüchtlinge

-          Ungeklärter Aufenthaltsstatus /Illegale

-          Kontigentflüchtlinge

-          UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) 

 

5. Kosteneffektivität 

Wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Projekt prozentual gesehen (absolut wird anhand der zurückgehenden Asylbewerberzahlen eher schwieriger werden) letztlich deutlich mehr Flüchtlinge aus den Zielgruppen erreichen können, als wir das innerhalb des allgemeinen Flüchtlingssozialdienstes bislang konnten. Wir müssen hier aber auch nochmals betonen, dass wir die bislang geleistete Rückkehrberatung mit den tatsächlich erfolgten Rückkehrzahlen der Vergangenheit innerhalb des bestehenden Sozialdienstes keinesfalls mehr aufrechterhalten können.  

Durch die Vernetzung von Sozialdienst und Rückkehrmanagement erwarten wir eine effektive Zusammenarbeit, die die Möglichkeit bietet, das veranschlagte Zeitdeputat optimal zu nutzen. 

Darüber hinaus sehen wir durch die Öffnung des Angebotes an andere Flüchtlingsgruppen die Möglichkeit, mehr Flüchtlingen als bisher zu einer wirklich freiwilligen, da fundiert vorbereiteten Rückkehr zu verhelfen, was sich letztendlich kostensenkend innerhalb des Landkreises im Hinblick auf die Aufenthaltsdauer auswirken müsste.  

Die Kurse und Angebote sollen soweit wie möglich durch Ehrenamtliche oder Honorarkräfte ermöglicht werden. 

6. Innovativer Charakter des Gesamtprojektes

Unser Projekt betrachtet die bisher gängige Sozialarbeit mit Flüchtlingen aus einem neuen, umfassenderen Blickwinkel. Die Möglichkeit einer freiwilligen oder erzwungenen Rückkehr wird nicht erst bei negativem Abschluss des Asylverfahrens in die Beratung und die sozialpädagogischen Handlungsspielräume einbezogen, sondern während des gesamten Aufenthaltes in der Staatlichen Unterkunft und während des gesamten Zeitraumes ab Zuweisung bis zur Entscheidung über den Asylantrag bzw. Auszug aus der GU nach 1 Jahr Duldung.

Erst mit einer positiven Entscheidung, d.h. einer Anerkennung und dem nachfolgenden Bleiberecht ist die Möglichkeit einer eventuellen Rückkehr definitiv ausgeschieden.  

Das Handlungsspektrum in der sozialpädagogischen Arbeit mit den Flüchtlingen erweitert sich somit unter diesem neuen Blickwinkel und dem zusätzlichen Ziel (siehe 7. Methoden).  

6.1. Innovativer Charakter des Rückkehrmanagement 

Wir stellen uns nicht in Konkurrenz zu bereits bestehenden Rückkehrprojekten, die insbesondere die Möglichkeiten zumindest punktueller Begleitung auch vor Ort in den Herkunftsländern anbieten. Wir konzentrieren uns auf das für uns zunächst real Machbare und stützen uns dabei auf den Bedarf im Landkreis Esslingen, der bislang durch keine andere Institution als den Flüchtlingssozialdienst der Arbeiterwohlfahrt abgedeckt wurde. 

Da die Idee des Rückkehrmanagement ihre Wurzeln innerhalb des bestehenden Flüchtlingssozialdienstes hat und der/die zu beauftragende Projektdurchführer/in weiterhin mit einem Prozentsatz der Arbeitszeit innerhalb des bestehenden Teams eingebunden sein wird, ist eine direkte Anknüpfung an die zum Aufgabengebiet des Flüchtlingssozialdienstes gehörende Perspektivenberatung möglich, d.h. es kann im Einzelfall genau im richtigen Zeitpunkt vom Sozialdienst an das Rückkehrmanagement übergeben werden. Aber dieser Weg ist natürlich auch umgekehrt möglich, da wir eine ergebnisoffene Beratung durchführen.   

7. Methoden zur Zielerreichung

Zur Zielerreichung suchten wir nach Methoden, die für möglichst viele der verschiedenen Flüchtlinge aus den unterschiedlichsten Kulturen anwendbar, sinnvoll und nützlich sind.  

·          Alphabetisierungskurse: AnalphabetInnen bekommen die Möglichkeit, Lesen und Schreiben in ihrer Heimatsprache zu erlernen und damit die Voraussetzung für einen Deutschkurs zu schaffen. Flüchtlinge aus ländlichen Gebieten im Heimatland haben z.T. keine Schulbildung, d.h. sie können weder lesen noch schreiben und sind so noch weniger als die anderen Flüchtlinge in der Lage, den bürokratischen und formalen Anforderungen im Aufnahmeland gerecht zu werden und zu verstehen, was von ihnen erwartet wird. Auch Frauen sind z.T. aufgrund der Rollenfestlegung an Haus und Familie gebunden und hatten so oft keine Gelegenheit zum Schulbesuch. Wir bieten deshalb innerhalb der Familienunterkünfte Kurse an, die es den Frauen ermöglichen, mit dem Einverständnis der Ehemänner diese zu besuchen ohne das Haus verlassen zu müssen.

·          Frauensprachkurse um die deutsche Sprache zu erlernen, fördern die Selbständigkeit der Frauen, um am deutschen Alltag über das Leben in der Unterkunft hinaus teilnehmen zu können, Z.B. in Schule und Kindergarten, beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen. Dadurch können die Frauen an ihre soziale Kompetenz anknüpfen, die sie im Heimatland hatten. Der daraus resultierende Zuwachs an Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen kann die negativen Auswirkungen des Lebens in Asylalltag z.T. kompensieren und so die Recoursen zu erhalten, die die Frauen bei einer Rückkehr in die Heimat brauchen. Auch hier ist die akzeptable Erreichbarkeit des Kursortes von Bedeutung.

·          Frauengesprächsgruppen:  Immer wieder gibt es Gewalt in den Beziehungen innerhalb der Familien. Die Gründe können in nicht verarbeiteten traumatischen Gewalterlebnissen im Heimatland, sowohl bei den Männern als auch den Frauen liegen, aber auch in entstehenden Identitätsproblemen durch die Konfrontation mit der Kultur des Aufnahmelandes (siehe 2.1) . Die Festlegung auf bzw. die Erwartungen an die Erfüllung der traditionellen geschlechtsspezifischen Rollen erschweren oft Lösungsansätze. Frauengesprächsgruppen können hier die dörflichen Frauengemeinschaften der Heimat punktuell ersetzen, in denen die Frauen Schutz und Hilfe finden, indem in geschütztem Rahmen die Konflikte mit den unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen in den verschiedenen Kulturen sowie allgemeine Beziehungsprobleme innerhalb der Familie thematisiert und nach individuellen Lösungsmöglichkeiten gesucht werden kann. Hierzu soll eine seit Jahren bestehende, ehrenamtlich arbeitende Frauengruppe in das Projekt mit einbezogen werden, die einmal wöchentlich einen Teenachmittag für Frauen anbietet. In diesen Rahmen sollen die Frauengesprächsgruppen integriert und durchgeführt werden.

·          Feste und Feiern bieten den Erwachsenen die Möglichkeit, länderspezifische Gerichte und Musik zu präsentieren und den anderen Heimbewohnern Einblicke in die eigene Kultur zu geben. Hier ist die Musik und der Tanz das verbindende Element, aus dem die Flüchtlinge Kraft schöpfen können. Zudem schaffen solche unbeschwerten Stunden immer wieder Solidarität unter den Flüchtlingen, tragen zum sozialen Frieden innerhalb der Unterkunft bei und helfen rassistische Vorurteile unter den Flüchtlingsgruppen abzubauen.

·          Unterstützung von Schwangeren und jungen Müttern durch Muttersprachliche Hebammen: Junge Frauen sind in ihrer Heimat eingebunden in Frauengemeinschaften, in denen sie von älteren Frauen alles Wissenswerte für die neue Lebensphase lernen können. Im Exil sind diese Strukturen zerstört und die Frauen sind sich oft selbst überlassen und mit der Versorgung der Neugeborenen überfordert. Die Unterstützung der durch eine muttersprachliche Hebamme soll dieses Defizit ausgleichen und es den Frauen ermöglichen, ihre traditionellen Säuglingspflege anzuwenden, um mit ihrer Kultur verbunden zu bleiben.

·          Muttersprachliches ärztliches Fachpersonal: (weiblich) bietet Sprechstunden zu den unterschiedlichsten gesundheitlichen Fragen und Problemen für Frauen an (Kinderkrankheiten, Verhütung, AIDS).

·          Länderspezifische Informationen: über Angebote im Heimatland unterstützen die Entwicklung einer Zukunftsperspektive im Heimatland und fördern die Rückkehrbereitschaft im Einzelfall.

·          Freiwilligen Rückkehr: Konkrete Unterstützung und Begleitung im Einzelfall bei der Organisation und Durchführung der bevorstehenden Rückkehr in die Heimat (siehe Punkt 4)

·          Kleiderkammer: Flüchtlinge unterliegen während ihres Aufenthaltes in einer Staatlichen Unterkunft dem Asylbewerberleistungsgesetz und damit den Sachleistungen. Dabei wird der offiziell festgelegte Bedarf an Kleidung zweimal jährlich durch Sachleistungen gedeckt. Um den Flüchtlingen zu ermöglichen, ihren individuellen Bedarf darüber hinaus decken zu können, gibt es eine ehrenamtlich betriebene Kleiderkammer, die für Männer, Frauen und Kinder, die einmal monatlich gebrauchte, gut erhaltene Sommer- bzw. Winterbekleidung kostenlos anbietet. Damit soll auch die von den Flüchtlinge oft als entwürdigende, bürokratisch empfundene Regelung ausgeglichen werden, um sie in ihrer Individualität und Würde wahrzunehmen.    

8. Darstellung der Ergebnisse

·          Abgesehen von den turnusmäßigen Berichten über das Projekt werden die einzelnen Angebote und Veranstaltungen durch Photos, Protokolle, TeilnehmerInnenlisten und Statistiken dokumentiert.

·          In Presseberichten wird auf die Förderung des Projektes mit EU-Mitteln speziell hingewiesen.

·          An der Eingangstüre unseres Büros ist eine Fotowand mit dem EU-Logo deutlich sichtbar angebracht. Auch an der Eingangstüre des Kindergartens und am Gemeinschaftraum der Unterkunft, in der ein Großteil der Angebote durchgeführt werden, weist das EU-Logo auf unser EU gefördertes Projekt hin.

·          Regelmäßige Teamgespräche aus den Teilbereichen des Projektes werden schriftlich ausgewertet.

·          Veröffentlichung auf der Homepage des Kreisverbandes

·          Veröffentlichung auf der Homepage des EFF

·          Projektbezogenes Material, Aushänge, Briefpapier, Rundschreiben usw. werden mit dem EU-Logo versehen.

·          Die Begünstigten des Projektes werden über die EU-Kofinanzierung informiert

·          Vorstellung der Projekte in geeigneten Arbeits-, Netzwerk- und Seminargruppen

 

 

 

 

Arbeiterwohlfahrt
KV Esslingen e.V.

Julius-Motteler-Str. 12

73728 Esslingen